Rechtsprechung
ArbG Offenbach, 23.08.2001 - 1 Ca 89/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,32973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 23.08.2001 - 1 Ca 89/01
- LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 23. August 2001 - 1 Ca 89/01 - wird kostenpflichtig (nach einem in Aussicht genommenen Gerichtsgebührenwert in Höhe von 5.675,34 Euro) zurückgewiesen.